Die Teilnahme von Frauen am Fasnachtsgeschehen beschränkte sich bis in die jüngste Zeit auf die Ausübung des "Frauenrechts" am Aschermittwoch. Narrenlauf war eine reine Männersache. Es gab manchenorts wohl Bräuche, die von Frauen ausgeübt wurden. Ob und inwieweit in früheren Zeiten, am Ablauf des Fasnachtsgeschehens unserer früheren Landeshauptstadt Innsbruck gemessen, gleichartiges auch in Waldkirch praktiziert wurde, läßt sich bei den uns überkommenen mangelhaften schriftlichen Nachrichten nicht näher bestimmen. Als älteste urkundliche Nachricht findet sich in einem Rechnungsbuch des vergnügungslustigen und frauenfrohen Herzogs Sigismund des Münzreichen vom Jahre 1460, daß er den Weibern von Hötting (Vorort von Innsbruck, jetzt Stadtteil), 2 rheinische Gulden verabreichen ließ, als sie am Aschermittwoch das Bloch zogen. Eine landesfürstliche Verordnung von 1569 wollte das Blochziehen auf einen Tag vor dem Aschermittwoch verlegt haben. Aber der Landesfürst, Erzherzog Ferdinand II., hatte es nicht eilig, dieses Verbot durchzusetzen. Trotz Verboten und Einführung des 40-stündigen Gebets hielt es lange an, bis das Blochziehen abkam. Die Frauen blieben aber dennoch vielerorts bei ihrer Feier am Aschermittwoch. Noch 1657 gab die Gemeinde Buchholz den Weibern am Aschermittwoch eine Spende von 8 Schilling 6 Pfennig.